Naturschutzgebiet "Oberes Rhinluch"

Mit der am 20. März 2013 ausgewiesenen Verordnung über das Naturschutzgebiet "Oberes Rhinluch" werden verbindliche Regeln für Landwirtschaft und Naturtourismus festgeschrieben. Nach harten Auseinandersetzungen sind Entwicklungsziele wie der Erhalt der niedermoortypischen Artenvielfalt und die Offenhaltung der Landschaft Konsens geworden. Für diese "verordnete" moorschonende Bewirtschaftung werden die Landwirte für den entstandenen Mehraufwand bzw. entgangenen Profit entschädigt.

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Karte NSG Karte des Naturschutzgebietes